Sanierung

Die Beratung umfasst die Überprüfung und Anpassung der Abrechnung nach SGB V und XI, die Analyse von Betriebskosten sowie die Identifikation von Einsparpotenzialen. Dazu gehören die Einführung digitaler Prozesse, die wirtschaftliche Steuerung ambulanter Pflegedienste, die Durchführung von Beratungseinsätzen nach § 37.3 sowie die Entwicklung neuer Versorgungsangebote.